Fragen Sie mich vor der Therapie, mit welchen Kosten Sie rechnen können!

Sie schließen mit mir eine schriftliche, private Honorarvereinbarung für Ihre Behandlung.

Ich weise Sie hier ausdrücklich darauf hin, dass laut RVO (Reichsversicherungsordnung) für Leistungen des Heilpraktikers kein Erstattungsanspruch gegenüber den  gesetzlichen Krankenkassen besteht.

Bei privaten Krankenversicherungsträgern, Zusatzversicherungen oder Beihilfeberechtigten ist der Erstattungsanspruch abhängig vom Inhalt des geschlossenen Versicherungsvertrages oder aber auch abhängig vom Versicherer.

D.h. es kann sein, dass bestimmte diagnostische oder therapeutische Methoden nicht oder nur zum Teil erstattet werden. Deshalb erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem Versicherer.